Mit erheblichen Nachzahlungen der Grundgebühre
n werden derzeit Kunden der Telekom konfrontiert. Teilweise sollen mehrere hundert Euro auf einen Schlag nachgezahlt werden. In den meisten Fällen ist die Forderung korrekt.
Betroffen sind in der Regel Verbraucher die im letzten oder vorletzten Jahr ihren Tarif bei der Telekom geändert haben. Dabei wurde der neue Tarif zwar richtig erfasst und auch eine entsprechende Auftragsbestätigung verschickt, aber die Einstellungen zur Rechnungserstellung stimmten nicht. Laut Auskunft der Telekom Hotline ist dies auf einen Softwarefehler zurück zuführen. Konkret bedeutet dies, dass die Rechnungen einiger Telekom Kunden in den letzten Monaten zu niedrig waren. Betroffene Kunden sehen sich jetzt einer Nachforderung ausgesetzt. Immerhin berichte einige unserer Leser, dass sie vorab telefonisch über die Nachforderung informiert wurden.
Ist so eine Nachforderung überhaupt zulässig?
In den meisten Fällen dürfte die Antwort “Ja” lauten. Die Grundgebühren wurden üblicherweise tatsächlich in der jetzt geforderten Höhe vertraglich vereinbart und die entsprechende Gegenleistung auch bereitgestellt. Soweit die Forderungen nicht älter als drei Jahre sind, gerechnet immer ab Jahresende, sind diese auch noch nicht von der sogenannten Verjährung betroffen und können daher eingefordert werden.
Da es sich um teilweise Beträge zwischen 200 € und 400 € handelt, sollte man versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Darauf besteht zwar kein gesetzlicher Anspruch, versuchen sollte man es aber da von einem kundenfreundlichen Unternehmen an dieser Stelle ein entsprechendes Entgegenkommen erwartet werden kann.
Haben auch Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten?
Berichten Sie uns wann der Tarifwechsel stattgefunden, welche Tarife sind betroffen und wie hoch die Nachzahlung ist.
Tipp:
Wer nun feststellt, dass er eigentlich jeden Monat zu viel zahlt, sollte sich mit der Thematik Anbieterwechsel beschäftigen. Verlässliche Kombipakete aus Telefon- und Internetanschluss gibt es bereits für unter 25 € im Monat. Nutzen Sie jetzt den Tarifrechner auf recht-alltaeglich.de
Ich hatte jetzt im April eine Nachzahlung über die letzten 9 Monate erhalten, 453,-€ für das neue Glasfaserprodukt in 63263 Neu Isenburg, soweit so gut, doch die haben mir für die letzten 9 Monate 8,40€ Grundpreis für Fiber 100 TV berechnet obwohl ich im Vorvertrag vereinbart hatte das ich kein TV benötige da Satelitenschüssel vorhanden ist, TV-Receiver haben sie mir nicht geschickt, ausserdem haben sie still und heimlich “Mail & Cloud M” monatlich 4,15€ berechnet, benötige ich auch nicht da ich Outlook nutze. Also ich hatte Call & Surf Comfort Highspeed vereinbart und herausgekommen ist Entertain Comfort. Die Telefonistin bedauerte aber man könnte den Vertrag nicht ändern vor Ablauf. Heute geht ein Einschreiben an die Geschäftsführung in Bonn, wenn die mir nicht entgegenkommen bin ich raus nach Vertragsablauf, dann haben sie zwar läpische 170,-€ plus aber danach tausende Verlust!
Kann hier jemand rechtskundiges erläutern, wie sich folgender Passus aus den Telekom-Rechnungen auf die Nachforderung auswirkt:
“Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang bei
der Telekom Deutschland eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandung gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche
bleiben bei begründeten Beanstandungen nach Fristablauf unberührt.”
garnicht. das dient nur zur Beweislastumkehr, nicht jedoch zum verwirken einer Forderung
Lesen Sie mal wie es uns ergangen ist, wir bezahlen über 600 Euro nach und bezahlen so schon fast 70 Euro für DSL und T-Mobile.
Und auch der Telekomladen in Kassel kommt ohne Probleme oder Mängel davon. Die Mitarbeiter an der Hotline waren auch sehr unfreundlich.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Sie bereits angeschrieben, es
geht um unseren Anschluß. Wie Sie uns gestern telefonisch mitgeteilt
haben, lag ein interner Fehler bei Ihnen vor und die Grundgebühr wurde
seit dem letzten Jahr nach Tarifumstellung nicht berechnet. Wir sind
enttäuscht und fühlen uns eigentlich etwas betrogen, da uns der
Berater von dem Telekomladen, den optimalen Tarif erstellen sollte in
dem alle Kosten enthalten sind. Wir haben Ihnen ja auch die Berechtigung
zum Lastschrifteinzug gegeben, darauf vertraut das alles korrekt
abgebucht wird.
Wir waren heute ausserdem in dem Telekomladen in Kassel, und die
Mitarbeiterin dort hat heute zugegeben das denen wohl auch ein Fehler im
Juni 2011 unter laufen ist. Bitte schauen Sie nach wir hatten Sie
gestern bereits um eine Stellungnahme gebeten. Danke
Abs.: Joerg Goerlich, …
Sehr geehrter Herr Goerlich,
bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute zu Ihrem Anliegen melden.
Sie haben Fragen zu der Nachberechnung – vielen Dank, dass Sie sich an uns gewandt haben.
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mit uns zu sprechen. Wie gewünscht, bestätigen wir Ihnen den Sachverhalt gern noch einmal schriftlich.
Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen versehentlich seit Vertragsbeginn die Entgelte für den Telekom Anschluss nicht berechnet haben.
Um dies schnell aus der Welt zu schaffen, haben wir den Fehler berichtigt. Somit werden die monatlichen Entgelte ab Ihrer nächsten Rechnung wieder “ wie gewohnt “ zeitnah berechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Kundenservice
Ulrich Bornschein
Ihre Rückmeldung ist unsere Chance! Waren Sie zufrieden? Klicken Sie hier.
De-Mail: Offizielles einfach online versenden.
Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven: Lassen Sie sich jetzt für Ihre persönliche De-Mail-Adresse vormerken! De-Mail der Telekom ist schneller und günstiger als Briefpost, bietet staatlich geprüfte Sicherheit und Beweiskraft im Streitfall.
Jetzt registrieren:
http://www.telekom.de/de-mail
Ich habe heute eine Nachzahlung bekommen… 400€ weil mir seit Februar 2011 nur Call & Surf Comfort abgebucht wurde ich aber Entertain hatte.
Leider hab ich die Rechnungen nie so genau kontrolliert, das es mir aufgefallen wäre.
Ich fürchte ich werd wohl in den sauren Apfel beißen müssen… wobei ich es schon wirklich dreist finde die eigenen Fehler den Kunden dann so extrem spüren zu lassen…
Hey Daniel und alle anderen betroffenen!
Hab jetzt genau das gleiche Problem, call comfort ab August 2011 dann entertain ab Oktober 2011…
nachzahlung was bei 250€!!!
ich hab bis vor 2 wochen nicht mal die komplett gebuchte Leistung mit HD nutzen können da meine Leitung nur eine 16000 war,damit konnte ich damals 2011 kein HD empfangen ,da die von der Telokom verfügbaren Leitungen kein VDSL hatten da wo ich wohne,
jetz hab ich vor 2 wochen mal nachgefragt was nun ist mit HD und im shop meinten sie : “ach das haben sie noch nicht?? das muss doch nur freigeschlaten werden…da man jetz HD nicht nur mit einer 25000er oder höherer Leitung empfangen kann ,sondern auch mit einer 16000er …..”
aber mir wurde nie bescheid gegeben, noch sonst was!
DANKE, liebe Telekom für,kein HD seid Erwerbung der Entertain Paketes
und tausend dank nochmal für die jetz kommende Nachzahlung!!!
MEINE KÜNDIGUNG KOMMT !!!!!!!!
Ich finde das ist das letzte,
eigene System- oder Mitarbeiterfehler
auf die Kunden zu übertragen und denen da nicht mal endgegen zu kommen und wenn es nur die hälfte des betrages wär,eure Ratenzhalung die könnt ihr euch in den A**** schieben!!!
Auch wenn ich wohl die nachzahlung tätigen muss,die negative werbung und alles was dazu gehört, die habt ihr von mir sicher,VERSPROCHEN
ich kann jedemnur abraten von der Telokom.
sucht euch lieber was besseres!!!
Ich lese hier ständig und überall was von einer Grundgebühr.In meinem Paket was ich bei der Telekom abgeschlossen habe war von einer GRUNDGEBÜHR nirgens die Rede,im übrigen bis zum heutigen Tage laut Werbeprospekt von heutigem Datum (8.7.2012).Trozdem fordert die Telekom eine nachträgliche Grundgebühr.
In dieser Höhe hätte ich niemals so ein solches Gesamtpaket abgeschlossen.
Anmerkung der Redaktion (PL): Lieber Herr Schumacher, ein Tarif ohne Grundgebühr im Festnetz? Das wäre ja was ganz neues. Sollten Sie dazu Unterlagen haben, können Sie mir diese gerne mal zukommen lassen. Wobei der Begriff “Gebühr” tatsächlich nicht ganz korrekt ist, sich aber eingebürgert hat. Eigentlich müsste man von einem monatlichen Grundentgelt sprechen.
Ich habe eine Flat für 39,95 Euro bestellt mit Zusage das keine weiteren Kosten auf mich zu kommen.Dieser Betrag wurde jeden Monat abgebucht von meinem Konto,so war es übrigens Jahrelang und nun 700 Euro Nachzahlung?Naja am Freitag werde ich die Telekom persönlich besuchen und dann schauen wir mal was man mir dort versucht zu erklären.
Danke für Ihre Antwort.
Auch wenn eine Verjährung nicht vorliegt, wann liegt eine Verwirkung vor?
Anmerkung der Redaktion (PL): Verwirkung ist sicherlich ein interessanter Gedanke. Leider gibt es dazu keine konkreten Fristen. Vor etwa zehn Jahren gab es eine Reihe von Urteilen zu nachberechneten SMS Entgelten. Hier wurde eine Nachberechnung nach mehreren Monaten von den Gerichten abgelehnt. Begründung war jedoch unter anderem, dass die Verbindungen sich nach so einem langen Zeitraum im Massengeschäft Telekommunikation nicht mehr zuverlässig zuordnen ließen. Dieses Argument scheidet bei den Grundgebühren sicherlich aus. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich daher des Prozess- und Kostenrisikos bewusst sein.