BGH Urteil: Kosten für Ausbau einer mangelhaften Sache müssen vom Verkäufer getragen werden

Der Kläger erwarb von der Beklagten, die einen Baustoffhandel betreibt, Bodenfliesen zum Preis von 1.191,61 € netto. Nachdem er die Fliesen in seinem Wohnhaus hatte verlegen lassen, zeigten sich Mängel, deren Beseitigung nicht möglich ist. Der Kläger hat deswegen von der Beklagten die Lieferung neuer Fliesen sowie die Zahlung der Kosten für den Ausbau der mangelhaften Fliesen und den Einbau neuer Fliesen in Höhe von 5.830,57 € begehrt. Weiterlesen

Xella Kalksandsteine zerbröseln bei Feuchtigkeit – Schadenersatzansprüche drohen zu zerfallen

Von Ende 1987 bis 1996 wurden von der Firma Haniel (heute Xella) teilweise fehlerhafte Kalksandsteine hergestellt. Steine die dauerhafter Durchfeuchtung ausgesetzt werden, wie dies insbesondere im Kellerbereich geschehen kann, drohen sich langfristig aufzulösen. Weiterlesen