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	<title>Recht alltäglich</title>
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	<description>Informationen für Verbraucher</description>
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		<title>Die Stiftung Warentest als App: Mit kostenloser App zu test.de</title>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 10:47:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>GL</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit der neuen test.de App kommen Testergebnisse und Berichte der Stiftung Warentest noch besser aufs Smartphone. Die App ist für Android-Smartphones kostenlos im Google play store zum Herunterladen. Wer eine neue Waschmaschine, einen Fernseher, Autokindersitz, Finanzprodukte oder Versicherungen sucht, findet &#8230; <a href="http://www.recht-alltaeglich.de/2012/05/die-stiftung-warentest-als-app-mit-kostenloser-app-zu-test-de/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der neuen test.de App kommen Testergebnisse und Berichte der Stiftung Warentest noch besser aufs Smartphone. Die App ist für Android-Smartphones kostenlos im Google play store zum Herunterladen. <span id="more-495"></span>Wer eine neue Waschmaschine, einen Fernseher, Autokindersitz, Finanzprodukte oder Versicherungen sucht, findet über die kostenlose test.de App die neuesten Testergebnisse. Testberichte kann jeder bequem in der App lesen und erwerben. Nutzer können sich auch Tests und Artikel zusätzlich als PDF per E-Mail zusenden lassen. Registrierte Nutzer von test.de profitieren von der Verknüpfung der App mit dem Angebot „Mein test.de“. Über „Mein test.de“ ist es von überall möglich, auf freigeschaltete Testergebnisse zuzugreifen.</p>
<p>Die test.de App steht leider nur Nutzern von Android-Geräten zur Verfügung. Zwar hat die Stiftung Warentest auch eine App für iPhone und iPad vorbereitet, doch diese wurde von Apple nicht zugelassen, da die Stiftung kostenpflichtige Inhalte über die App mit der von ihr genutzten Bezahltechnik abrechnen möchte.</p>
<p>Die Stiftung Warentest hat die Inhalte von test.de für die Darstellung auf dem Smartphone optimiert. Wer mit seinem iPhone über den Web-Browser zu test.de surft, bekommt Testergebnisse und Artikel in optimierter Darstellung und kann ebenfalls leicht Inhalte erwerben und speichern.</p>
<p>Die Android test.de App findet sich im <a title="Stiftung Warentest APP" href="https://play.google.com/store/apps/details?id=com.noxum.mobile.stiwa&amp;feature=search_result#?t=W251bGwsMSwxLDEsImNvbS5ub3h1bS5tb2JpbGUuc3Rpd2EiXQ.." target="_blank">Google play Store</a>.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Warentest</p>
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		<title>TKG Novelle in Kraft &#8211; Neues Telekommunikationsgesetz ist verbraucherfreundlicher</title>
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		<pubDate>Wed, 09 May 2012 08:52:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>GL</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das neue Telekommunikationsgesetz -kurz TKG- tritt morgen in Kraft.Auch wenn die Preisansagepflicht für Call by call Anbieter durch die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts bis mindestens August auf Eis gelegt ist, gibt es etliche positive Neuerungen für Verbraucher auf dem TK-Markt. So &#8230; <a href="http://www.recht-alltaeglich.de/2012/05/tkg-novelle-in-kraft/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das neue Telekommunikationsgesetz -kurz TKG- tritt morgen in Kraft.Auch wenn die Preisansagepflicht für Call by call Anbieter durch die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts bis mindestens August auf Eis gelegt ist, gibt es etliche positive Neuerungen für Verbraucher auf dem TK-Markt. <span id="more-479"></span></p>
<p>So gibt es nun endlich eine klare und verbraucherfreundliche Regelung im Fall eines Umzugs. Entweder der Anbieter kann am neuen Wohnort die Leistung zur Verfügung stellen oder der Kunde kann den TK-Vertrag vorzeitig kündigen.</p>
<p>Verbesserungen gibt es auch im Mobilfunkbereich. Eine Sperre ist nun, wie bereits im Festnetz üblich, erst ab ausstehenden Beträgen von 75 Euro möglich. Weiterhin kann man seinen Anschluss für Mehrwertdienste oder andere Dienste von Drittanbietern sperren lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund unerwünschter kostenpflichtiger Apps oder der Abrechnung von Onlinespielen ein echter Fortschritt.</p>
<p>Einige Regelungen wie die oben erwähnte Preisansagepflicht bei Call by call Gesprächen oder kostenlose Warteschleifen treten erst nach einer Übergangsfrist in Kraft.</p>
<p>Eigentlich sollte die TKG Novelle bereits im letzten Jahr in Kraft treten doch es kam immer wieder zu Verzögerungen durch Einwendungen der Telekommunikationsanbieter. Im Februar passierte das Gesetz dann glücklich den Bundesrat. Dank des Rücktritts von Bundespräsident Christian Wulff konnte jedoch keine Unterzeichnung erfolgen. Parallel zum fehlenden Bundespräsidenten kündigte der Anbieter Tele 2 rechtliche Schritte wegen der Preisansagepflicht an. Am 3. Mai wurde das Gesetz dann vom neuen Bundespräsidenten Joachim Gauck unterschreiben und teilweise durch das Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung wieder kassiert. Durch die Veröffentlichung des TKG im Bundesgesetzblatt tritt jetzt zumindest der Großteil der gesetzlichen Neuregelung in Kraft.</p>
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		<title>Bundesverfassungsgericht stoppt Preisansagepflicht für Call by call</title>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 13:24:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>GL</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Durch eine Preisansagepflicht für Call by call Anbieter sollten Verbraucher vor Abzocke mit Vorvorwahlen geschützt werden. Leider hat das Bundesverfassungsgericht diese neue gesetzliche Regelung heute mit einer einstweiligen Anordnung gestoppt. Das am 9. Februar 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz &#8230; <a href="http://www.recht-alltaeglich.de/2012/05/bundesverfassungsgericht-stoppt-preisansagepflicht-fuer-call-by-call-gespraeche/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch eine <strong>Preisansagepflicht</strong> für <strong>Call by call</strong> Anbieter sollten Verbraucher vor Abzocke mit Vorvorwahlen geschützt werden. Leider hat das Bundesverfassungsgericht diese neue gesetzliche Regelung heute mit einer einstweiligen Anordnung gestoppt. <span id="more-457"></span><br />
Das am 9. Februar 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Reglungen, dem der Bundesrat am 10. Februar 2012 zugestimmt hat, erstreckt die Preisansagepflicht des § 66b Abs. 1 TKG auch auf sog. Call by Call-Gespräche. Die Anbieter von Call by Call-Gesprächen müssen zukünftig vor Beginn eines solchen Gesprächs über den geltenden Tarif informieren. Im Falle eines Tarifwechsels während eines laufenden Gesprächs muss der Kunde hierüber aufgeklärt werden. Die Neuregelung soll einen Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Der Bundespräsident hat das Gesetz am 3. Mai 2012 ausgefertigt.</p>
<p>Die Beschwerdeführerin (Tele 2) bietet Telekommunikationsdienste, u. a. Call by Call-Gespräche, an. Mit ihrer bereits im Februar 2012 erhobenen Verfassungsbeschwerde und ihrem gleichzeitig gestellten Eilantrag rügt sie eine Verletzung ihrer Grundrechte auf freie Berufsausübung, auf Eigentum und auf wirtschaftliche Handlungsfreiheit dadurch, dass die Preisansagepflicht ohne jede Übergangsfrist in Kraft treten soll. Eine Implementierung der vorgeschriebenen Preisansagen sei ihr bis zu dem zu erwartenden Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht möglich. Die Pflicht zur Preisansage vor Beginn eines Gesprächs könne sie frühestens Ende März 2012 und diejenige vor einem Tarifwechsel frühestens im August 2012 erfüllen.</p>
<p>Der Eilantrag der Beschwerdeführerin (Tele 2) hat überwiegend Erfolg. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden, dass die durch die Neufassung des § 66b Abs. 1 TKG eingeführte Preisansagepflicht bei Call by Call-Gesprächen nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft tritt. Die Entscheidung ist im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Verkündung des Gesetzes zunächst ohne Begründung ergangen.</p>
<p>Aktenzeichen: <a title="Preisansagepflicht Call by call BVerfG" href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20120504_1bvr036712.html" target="_blank">1 BvR 367/12</a></p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 04.05.2012</p>
<p><strong>Unser Tipp:</strong> Wer mit der nächsten Telefonrechnung keine böse Überraschung erleben möchte, sollte sich call by call Anbieter heraussuchen die bereits jetzt eine Tarifansage anbieten. Eine Übersicht solcher Anbieter findet sich z.B. auf den Seiten von <a title="Call by call Tarifrechner" href="http://www.teltarif.de/festnetz/tarifrechner.html" target="_blank">www.teltarif.de </a></p>
<p>Interessant ist, dass gerade Tele 2 mit der Vorvorwahl 01013 mit günstigen Gesprächen ab 0,24 Cent pro Minute wirbt. Tagsüber (7-19 Uhr) kosten die Gespräche aber 9,99 Cent/Minute ins Festnetz. (Stand: 07.05.12)</p>
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		<title>ElitePartner muss 99 Euro für Persönlichkeitsanalyse erstatten</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 09:18:32 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Über ein interessantes Urteil berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg.Die Firma ElitePartner, die im Internet Partnervermittlungsportale betreibt,  ist nach einem rechtskräftigen Urteil vor dem AG Hamburg zur Rückzahlung von 99 Euro für eine Persönlichkeitsanalyse verurteilt worden. ElitePartner wollte diesen Betrag im Fall &#8230; <a href="http://www.recht-alltaeglich.de/2012/04/elitepartner-muss-99-euro-fuer-persoenlichkeitsanalyse-erstatten/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Über ein interessantes <a title="ElitePartner Rückzahlung Persönlichkeitsanalyse" href="http://www.vzhh.de/recht/179192/elitepartner-muss-99-euro-erstatten.aspx" target="_blank">Urteil berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg</a>.Die Firma ElitePartner, die im Internet Partnervermittlungsportale betreibt,  ist nach eine<a href="http://www.amazon.de/gp/product/3938174897/ref=as_li_qf_sp_asin_il?ie=UTF8&amp;tag=rechtalltaegl-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3938174897"><img class="alignright" src="http://ws.assoc-amazon.de/widgets/q?_encoding=UTF8&amp;Format=_SL160_&amp;ASIN=3938174897&amp;MarketPlace=DE&amp;ID=AsinImage&amp;WS=1&amp;tag=rechtalltaegl-21&amp;ServiceVersion=20070822" alt="" border="0" /></a>m rechtskräftigen Urteil vor dem AG Hamburg zur Rückzahlung von 99 Euro für eine Persönlichkeitsanalyse verurteilt worden. ElitePartner wollte diesen Betrag im Fall des Widerrufs nicht zurück zahlen. Die Klausel mit der Kostenberechnung wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg bereits in einem Wettbewerbsverfahren erfolgreich abgemahnt. Da jedoch Rechtsmittel eingelegt wurden, ist dieses Wettbewerbsverfahren noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Hilfe bei der Suche nach wirklich seriösen Partnervermittlungsangeboten bietet der Ratgeber <a href="http://www.amazon.de/gp/product/3938174897/ref=as_li_qf_sp_asin_tl?ie=UTF8&amp;tag=rechtalltaegl-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3938174897">Gesucht: Neue Liebe: Partnervermittlung auf dem Prüfstand*</a><img style="border: none !important; margin: 0px !important;" src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=rechtalltaegl-21&amp;l=as2&amp;o=3&amp;a=3938174897" alt="" width="1" height="1" border="0" /> der Stiftung Warentest.</p>
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		<title>Angebliche Abmahnung Dr. Kroner &amp; Kollegen</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Mar 2012 12:47:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>GL</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Angeblich im Auftrag der großen Musikverlage mahnt derzeit eine Kanzlei Dr. Kroner &#38; Kollegen zahlreiche Verbraucher ab. Die Urheberrechtsverletzungen, die nicht näher bezeichnet werden, werden mit einem Streitwert von 10.000 € pro Titel beziffert. Wer schnell zahlt, soll von einem &#8230; <a href="http://www.recht-alltaeglich.de/2012/03/angebliche-abmahnung-dr-kroner-kollegen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Angeblich im Auftrag der großen Musikverlage mahnt derzeit eine Kanzlei <strong>Dr. Kroner &amp; Kollegen</strong> zahlreiche Verbraucher ab. Die Urheberrechtsverletzungen, die nicht näher bezeichnet werden, werden mit einem Streitwert von 10.000 € pro Titel beziffert. Wer schnell zahlt, soll von einem Vergleichsvorschlag den die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Kroner &amp; Kollegen unterbreiten, profitieren. <span id="more-374"></span>Nur 146,95 € statt der eigentlichen Schadenersatzsumme von 891,31 € für Anwaltskosten sollen Verbraucher überweisen. Ein Überweisungsträger ist gleich mit abgedruckt. Wer sich diesen etwas genauer betrachtet, wird feststellen, dass es sich nicht um eine Bank am Kanzleistandort München handeln, sondern die Zahlung ins Ausland geht. Dies hat auch einen Grund: Das ganze ist ein großer Schwindel &#8211; oder anders ausgedrückt: <strong>Abzocke!</strong></p>
<p>Trittbrettfahrer nutzen die aktuelle Diskussion um das Urheberrecht und die Presseberichte über Kim &#8220;Dot-Com&#8221; Schmitz aus und schreiben angebliche Nutzer der Internettauschbörse Megaupload.com an. Die Abmahnungen von Dr. Kohnert &amp; Kollegen erfolgen per Email. Dies ist das erste Indiz das etwas nicht stimmen kann. Weiterhin werden keine konkreten Stücke genannte wie es bei einer Abmahnung notwendig wäre. Auch eine Unterlassungserklärung, die obligatorisch ist, fehlt.</p>
<p>Interessant ist auch, dass die Schreiben zwar unterschiedlich IP Adressen enthalten, das Aktenzeichen lautet aber in der Regel 12-133.11478 TH.</p>
<p>Verbraucher sollten sich daher nicht einschüchtern lassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen allerdings sehr ernst zu nehmen. Wer eine solche erhält, sollte sich schnellstmöglich Rat holen. Dies kann bei einem Anwalt geschehen oder bei einer Verbraucherzentrale. Bei den Verbraucherzentralen wird jedoch nicht in allen Bundesländern zu dem Thema beraten. Bitte erkundigen Sie sich <strong>vor</strong> der Beratung unbedingt nach den anfallenden Kosten.</p>
<p>Erste Infos gibt es auch bei der <a title="Kanzlei WBS, Abmahnung Urheberrecht" href="http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/" target="_blank">Kanzlei Wilde, Breuer &amp; Solmecke</a>. Diese haben in der Vergangenheit immer wieder Verbraucher gerichtlich und außergerichtlich vertreten und berichten über aktuelle Verfahren. Dort gibt es auch &#8220;Erste Hilfe&#8221; Tipps bei echten Abmahnungen.</p>
<p>Weitere Informationen zu <a title="Beratungsangebote bei Urheberrechtsverletzungen" href="http://www.recht-alltaeglich.de/beratungsangebote/">Beratungsangeboten</a>.</p>
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		<title>Michael Burat zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und 120.000 € verurteilt</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 11:54:50 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Landgericht Osnabrück hat heute Michael Burat in einem Verfahren wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betrug zu 18 Monaten Haft auf Bewährung sowie 120.000 € verurteilt. In dem Verfahren ging es allerdings nicht um die seit Jahren unter seiner Mitwirkung betriebenen &#8230; <a href="http://www.recht-alltaeglich.de/2012/02/michael-burat-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Osnabrück hat heute Michael Burat in einem Verfahren wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betrug zu 18 Monaten Haft auf Bewährung sowie 120.000 € verurteilt. In dem Verfahren ging es allerdings nicht um die seit Jahren unter seiner Mitwirkung betriebenen Internetseiten mit <a title="Kostenfalle Internetabos" href="http://www.recht-alltaeglich.de/2011/11/kostenfalle-internet-abzocke/">kostenpflichtigen Abos</a> wie z.B. outlets.de.<span id="more-361"></span> In dem aktuellen Verfahren ging es um die unerwünschte Zusendung von E-Grußkarten und Newslettern. Diese unerwünschte Art der Werbung soll -so die Staatsanwaltschaft- sich Herr Burat und die Mitangeklagten jedoch selbst zugeschickt haben, um anschließend dieses Verfahren abzumahnen. Dabei ging es um Vertragsstrafen von jeweils bis zu 5000,- € die im Wiederholungsfall fällig geworden wären. In einigen Fällen wurden diese Vertragsstrafen provoziert, so dass beispielsweise die CDU 15.000,- € gezahlt hat.</p>
<p>Das Urteil gegen Michael Burat ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Aktenzeichen 15 KLs 35/09</p>
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		<title>Telefonabzocker von Frankfurter Staatsanwaltschaft gefasst</title>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 12:07:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>GL</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt gemeinsam mit verschiedenen Dienststellen der Polizei in Frankfurt/M heute insgesamt  55 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet und im Wege der Rechtshilfe zeitgleich weitere &#8230; <a href="http://www.recht-alltaeglich.de/2012/02/telefonabzocker-von-frankfurter-staatsanwaltschaft-gefassst/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt gemeinsam mit verschiedenen Dienststellen der Polizei in Frankfurt/M heute insgesamt  55 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet und im Wege der Rechtshilfe zeitgleich weitere 4 Beschlüsse in der Schweiz und 5 Beschlüsse in Österreich vollstreckt. <span id="more-348"></span></p>
<p>Das Verfahren richtet  sich derzeit gegen insgesamt 14 Beschuldigte im Alter von 26 bis 58 Jahren.</p>
<p>8 Personen, darunter der mutmaßliche Kopf der Bande, seine „rechte Hand“ sowie der Ge-schäftsführer der Firma Telomax GmbH wurden aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen und werden dem Haftrichter vorgeführt. Zudem wurde umfangreiches Beweismaterial in den Durchsuchungsobjekten sichergestellt.</p>
<p>Die Beschuldigten sollen sich eine neu ins Telekommunikationsgesetz eingefügte Vorschrift zunutze gemacht haben, wonach sogenannte Mehrwertdienstleistungen über die Telefonrechnung vom Netzbetreiber eingezogen werden können. Der Forderung muss eine Dienstleistung zugrunde liegen, bei der die Vertragspartner im Rahmen einer Telefonverbindung einen Berechtigungscode vereinbart haben.</p>
<p>Der mutmaßliche 31-jährige Kopf der Bande hat offensichtlich erkannt, dass diese Art der Abrechnung die Möglichkeit bietet, leichter als über einen Lastschrifteneinzug vermeintliche Forderungen einzuziehen, da diese Art des Inkasso in der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist und Betroffene somit bei der ausgewiesenen „Mehrwertdienstleistung“ nicht ohne weiteres an einen unberechtigten Forderungseinzug denken. Zudem werde eine Vielzahl von Telefonkunden mangels entsprechender Prüfung der Telefonrechnung den Einzug der unberechtigten Forderung nicht bemerken.</p>
<p>Spätestens ab 22.7.2010 sollen die Beschuldigten diesen Plan umgesetzt haben.<br />
Es wurden Datensätze zumeist älterer Personen erworben. Diese Personen wurden aus Call-Centern in Pristina/Kosovo und Sofia/Bulgarien  angerufen z.B. mit der Behauptung, sie hätten einen Kosmetikgutschein über 100 € gewonnen. Um angeblich die persönlichen Daten und die Lieferdaten zum Zwecke der Zustellung des Gewinns abzugleichen, wurde gebeten, einer Aufzeichnung des folgenden Gesprächs zuzustimmen. In diesem Gespräch sollen die Teilnehmer dann durch irreführende und manipulative Gesprächsführung dazu gebracht worden sein, verschiedene Fragen mit „ja“ zu beantworten. Diese bewusst selektive Aufzeichnung des Gesprächs sollte den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über die Eintragung in über 200 Gewinnspiele mit angeblich monatlichen Gewinnchancen bis zu einer Million Euro zum wöchentlichen Abonnementpreis von 9,90 € nach außen hin dokumentieren. Bei diesem Gespräch wurde den Kunden auch der Berechtigungscode genannt, um die Voraussetzungen für den Forderungseinzug nach dem Telekommunikationsgesetz zu erfüllen. Nach dem Telefonat wurde über eine weitere Firma, den sog. Carrier,  das Inkasso über den Telefondienstleister vorgenommen.</p>
<p>Der 31-jährige Beschuldigte soll nicht nur die Einrichtung der Call-Center initiiert haben sondern auch die Firma Telomax GmbH als Carrier eingebunden haben, die einen sog. Fakturierungs- und Inkassierungsvertrag mit den Netzbetreibern hatte. Der ebenfalls beschuldigte Geschäftsführer dieser Firma soll in den Tatplan eingeweiht gewesen sein. Die Anbieterfirmen für den angeblichen Gewinneintragungsdienst und somit die vermeintlichen Inhaber der eingezogenen Forderungen waren Firmen auf den British Virgin Islands und in den USA.<br />
Wenn also ein Kunde die angebliche Mehrwertdienstleistung hinterfragen wollte, wurde er vom Netzbetreiber an den Carrier Telomax verwiesen, der wiederum an die im Ausland ansässige Firma weiter verwies, was den Geschädigten die Reklamation unmöglich machte.</p>
<p>Insgesamt soll die Firma Telomax auf diese Weise bereits mindestens 1,623 Millionen Euro vereinnahmt haben; weitere 810.000,- €, die von der Firma Telomax beansprucht werden, wurden mittlerweile von der Telekom aufgrund von Auszahlungsverboten der Bundesnetzagentur auf ein Notaranderkonto einbezahlt.<br />
Etwa die Hälfte des an die Firma Telomax gezahlten Geldes soll an den 31-jährigen mutmaßlichen Kopf der Bande geflossen sein.<br />
Gegen ihn und den Geschäftsführer der Telomax wurden dingliche Arreste in Höhe von 1,6 Millionen € ausgebracht.</p>
<p>In einer weiteren Tatvariante wurden Personen angerufen und ihnen Benzingutscheine im Wert von 10 € aus einer angeblichen Verlosung in Aussicht gestellt. Um den Gewinn abzurufen, sollten sie eine 0800er Nummer anrufen. Dort lief ein Band, das in schneller Sprechfolge das Gewinnspiel anbot und die Anrufer animierte, die Ziffern 1 und 9 zu wählen, wodurch sie, ohne dies zu erkennen, ihre Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit einem Gewinnspieleintragungsdienst gaben.</p>
<p>Aufgrund der bisherigen Ermittlungen ist derzeit von mindestens 100.000 geschädigten Personen in Deutschland auszugehen.</p>
<p>Bei den heutigen Durchsuchungen waren ca. 1000 Polizeibeamte und 10 Staatsanwälte im Einsatz, der sich dank der hervorragenden Vorarbeit der Frankfurter Polizei ausgesprochen erfolgreich gestaltete.</p>
<p>Quelle:Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Thomas Bechtel,<br />
Oberstaatsanwalt</p>
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		<title>BGH Urteil: Heizkostenabrechnung muss verbrauchsabhängig sein</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 15:43:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>GL</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen und Leben]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
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		<category><![CDATA[VIII ZR 156/11]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundesgerichtshof verneint Zulässigkeit der Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Frage getroffen, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht.  Die Klägerin verlangt von den beklagten &#8230; <a href="http://www.recht-alltaeglich.de/2012/02/bgh-urteil-heizkostenabrechnung-muss-verbrauchsabhaengig-sein/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesgerichtshof verneint Zulässigkeit der Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip im Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Frage getroffen, ob eine Heizkostenabrechnung nach dem sogenannten Abflussprinzip den Anforderungen der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht.  <span id="more-341"></span></p>
<p>Die Klägerin verlangt von den beklagten Mietern die Nachzahlung von Heizkosten für die Jahre 2007 und 2008. Bei den dieser Forderung zugrundeliegenden Heizkostenabrechnungen wurden nach dem sogenannten Abflussprinzip lediglich die im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen der Vermieter an das Energieversorgungsunternehmen als entstandene Kosten berücksichtigt. Die Parteien streiten – unter anderem – um die Frage, ob die Abrechnung den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Das Berufungsgericht hat dies verneint, und angenommen, die Beklagten seien aus diesem Grund berechtigt, den auf sie entfallenden Heizkostenanteil gemäß § 12 HeizkostenV um 15 % zu kürzen.</p>
<p>Die dagegen gerichteten Revisionen beider Parteien hatten Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip den Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht entspricht. Gemäß    § 7 Abs. 2 HeizkostenV sind die in die Abrechnung einzustellenden Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage insbesondere &#8220;die Kosten der verbrauchten Brennstoffe&#8221;. Dieser Regelung ist zu entnehmen, dass nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden können (sogenanntes Leistungsprinzip). Dem wird eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip nicht gerecht.</p>
<p>Der Senat hat weiter entschieden, dass ein derartiger Mangel der Abrechnung nicht durch eine Kürzung der Heizkostenforderung nach § 12 HeizkostenV* ausgeglichen werden kann. Denn diese Vorschrift betrifft nur den Fall, dass über die Kosten des im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Um einen derartigen Abrechnungsfehler ging es im Streitfall nicht.</p>
<p>Die Sache ist an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden; dort wird die Klägerin Gelegenheit haben, eine Abrechnung nach dem Leistungsprinzip nachzuholen.</p>
<p>Aktenzeichen beim BGH: VIII ZR 156/11</p>
<p>AG Königstein &#8211; Urteil vom 09. September 2010 &#8211; 21 C 204/10 (19)</p>
<p>LG Frankfurt/Main &#8211; Urteil vom 12. April 2011 &#8211; 2-17 S 128/10</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 1. Februar 2012</p>
<p><a href="http://www.amazon.de/gp/product/393309187X/ref=as_li_qf_sp_asin_il?ie=UTF8&amp;tag=rechtalltaegl-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=393309187X"><img class="alignleft" src="http://ws.assoc-amazon.de/widgets/q?_encoding=UTF8&amp;Format=_SL160_&amp;ASIN=393309187X&amp;MarketPlace=DE&amp;ID=AsinImage&amp;WS=1&amp;tag=rechtalltaegl-21&amp;ServiceVersion=20070822" alt="" border="0" /></a><img style="border: none !important; margin: 0px !important;" src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=rechtalltaegl-21&amp;l=as2&amp;o=3&amp;a=393309187X" alt="" width="1" height="1" border="0" /></p>
<p>Tipp: Prüfen Sie die jährliche Nebenkostenabrechnung ganz genau. Wichtige Tipps und Checklisten finden Sie im Ratgeber <a href="http://www.amazon.de/gp/product/393309187X/ref=as_li_qf_sp_asin_tl?ie=UTF8&amp;tag=rechtalltaegl-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=393309187X">Die Zweite Miete: Heizkosten und kalte Nebenkosten</a><img style="border: none !important; margin: 0px !important;" src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=rechtalltaegl-21&amp;l=as2&amp;o=3&amp;a=393309187X" alt="" width="1" height="1" border="0" /></p>
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		<title>Abzocke mit Call by Call Vorwahlen</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 09:22:53 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Call by call ein einfaches Verfahren um Geld zu sparen. Einfach vor der eigentlichen Rufnummer eine Call by Call Vorvorwahl die mit 010XX beginnt und schon kann man einige Cent pro Telefonat sparen. Schöne Sache, doch es gibt einen Haken. &#8230; <a href="http://www.recht-alltaeglich.de/2012/01/abzocke-mit-call-by-call-vorwahlen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Call by call ein einfaches Verfahren um Geld zu sparen. Einfach vor der eigentlichen Rufnummer eine Call by Call Vorvorwahl die mit 010XX beginnt und schon kann man einige Cent pro Telefonat sparen. Schöne Sache, doch es gibt einen Haken. Nicht jede Call by Call Vorwahl ist wirklich günstig. Es gibt Anbieter die laufend ihre Preise ändern oder nur zu bestimmten Uhrzeit oder Tagen Billigtarife anbieten. Zu anderen Zeiten kann die Minute im Festnetz dann plötzlich 10 Cent kosten oder bei Auslandsgesprächen auch mal 2 Euro. Alles andere als ein Schnäppchen. <span id="more-6"></span>Leider ist die Tarifansage bisher keine Verpflichtung. So kann es eben dazu kommen, dass man einen Anbieter wählt der zu anderen Zeiten günstig ist. Eine weitere Falle ist, wenn man sich verwählt. So kann der Anbieter 010 XX besonders günstig sein, der Anbieter 0100 XX der eine Null mehr hat, ist aber 10 mal so teuer. Es gibt Anbieter die auf diese Verwechselung setzen. Sie haben 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag nur überhöhte Preise und hoffen darauf, dass sich ein Verbraucher verwählt.</p>
<p>Es stellt sich dann die Frage wie die Preise vereinbart wurden. Dazu gibt es drei Möglichkeiten:</p>
<p>1. Es gibt einen Rahmenvertrag. Dies gibt es beim Call by Call <strong>mit Anmeldung</strong>.<br />
2. Der Preis wurde deutlich vor dem Gespräch als Tarifansage angesagt.<br />
3. Die AGB wurden im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht und enthalten einen Hinweis auf die Preise.</p>
<p>Trifft keiner der drei Punkte zu, ist nur der ortsübliche Preis zu zahlen. Wie hoch dieser ist, ist bisher aber gerichtlich nicht geklärt worden. Zur Orientierung könnte hier der Tarif der Telekom herhalten und ein mittlerer Wert bei einem Tarifvergleichsportal wie z.B. <a title="Teltarif" href="http://www.teltarif.de/festnetz/tarifrechner.html" target="_blank">Teltarif</a></p>
<p>Doch selbst wenn die AGB bzw. Preisliste veröffentlicht wurden, gibt es noch Chancen. Ist der berechnete Preis pro Minute extrem hoch könnte der Tatbestand des Wuchers vorliegen. In diesem Fall wäre der Vertrag nichtig und eine Zahlung wäre nicht zu leisten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Tipp</strong>:<br />
Wer überhöhte Beträge auf seiner Rechnung findet sollte umgehend und am besten Nachweisbar Einwendungen gegen die Rechnung erheben. Wie das geht findet man auf den Seiten der <a title="Verbraucherzentrale NRW" href="http://www.vz-nrw.de/link197482A.html" target="_blank">Verbraucherzentrale NRW</a>. Ab 2012 soll die <a title="BVerfG stoppt Preisansagepflicht für Call by call" href="http://www.recht-alltaeglich.de/2012/05/bundesverfassungsgericht-stoppt-preisansagepflicht-fuer-call-by-call-gespraeche/">Tarifansage für Call by Call </a>Gespräche übrigens Pflicht werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="font-size: x-small;">Dieser Artikel stammt vom 10.11.11 und wurde am 27.01.2012 aktualisiert.</span></p>
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		<title>Abschaltung analoges Sat-Fernsehen der Countdown läuft</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 15:38:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>GL</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jetzt sind es weniger als 100 Tage bis am 30. April 2012 endgültig die analoge Satellitenübertragung des TV Programms endet. Wer sich bis dahin nicht um eine alternative Empfangsmöglichkeit gekümmert hat guckt in die Röhre. Ab dem 1. Mai bleibt &#8230; <a href="http://www.recht-alltaeglich.de/2012/01/abschaltung-analoges-sat-fernseher-der-countdown-laeuft/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt sind es weniger als 100 Tage bis am 30. April 2012 endgültig die analoge Satellitenübertragung des TV Programms endet. Wer sich bis dahin nicht um eine alternative Empfangsmöglichkeit gekümmert hat guckt in die Röhre. Ab dem 1. Mai bleibt der Fernseher schwarz.<span id="more-331"></span> Bereits im November berichtete <a title="Analog Sat-TV Abschaltung" href="http://www.recht-alltaeglich.de/2011/11/sat-analog-abschaltung/">&#8220;Recht alltaeglich&#8221;</a> über den Abschalttermin. In dem Bericht werden drei Emfangsalternativen genannt die alle ihre Vor- und Nachteile haben. Hier spielt auch das vorhandene Empfangsgerät eine Rolle. <a href="http://www.amazon.de/gp/product/3772355781/ref=as_li_qf_sp_asin_il?ie=UTF8&amp;tag=rechtalltaegl-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3772355781"><img class="alignright" src="http://ws.assoc-amazon.de/widgets/q?_encoding=UTF8&amp;Format=_SL160_&amp;ASIN=3772355781&amp;MarketPlace=DE&amp;ID=AsinImage&amp;WS=1&amp;tag=rechtalltaegl-21&amp;ServiceVersion=20070822" alt="" border="0" /></a><img style="border: none !important; margin: 0px !important;" src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=rechtalltaegl-21&amp;l=as2&amp;o=3&amp;a=3772355781" alt="" width="1" height="1" border="0" /> Wer einen alten Röhrenfernseher hat, benötigt nicht unbedingt einen digitalen Fernsehanschluss mit HD-Kanälen da diese ohnehin nicht in HD-Qualität dargestellt werden können. Wer bereits einen neuen Flachbildfernseher sein eigen nennt, hat eventuell sogar bereits einen Receiver für DVB-T (&#8220;normales&#8221; aber digitales Antennenfernsehen), DVT-C (Digitales Kabelfernsehen) oder DVB-S (digitales Satellitenfernsehen) eingebaut.</p>
<p>Wer seine Sat-Anlage selber umbauen möchte, findet in dem Ratgeber <a href="http://www.amazon.de/gp/product/3772355781/ref=as_li_qf_sp_asin_tl?ie=UTF8&amp;tag=rechtalltaegl-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3772355781">Digitale Sat-Anlagen: selbst installieren*</a><img style="border: none !important; margin: 0px !important;" src="http://www.assoc-amazon.de/e/ir?t=rechtalltaegl-21&amp;l=as2&amp;o=3&amp;a=3772355781" alt="" width="1" height="1" border="0" /> wichtige Tipps.</p>
<p>Wie aufwändig der Umstieg auf Digital TV wird, hängt ganz von ihren Bedürfnissen ab. Klären Sie diese für sich ab und lassen Sie sich im Fachhandel oder einer örtlichen Verbraucherzentrale beraten. Am besten gleich, sonst heißt es demnächst: Kein Bild &#8211; kein Ton.</p>
<p>&nbsp;</p>
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